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Erschienen am: 24.09.2009

175 Jahre im Dienste der Bürger, Kommunen und Wirtschaft

Mit der erstmaligen Bestellung eines Bezirksgeometers im Jahre 1834 wurde das Vermessungsamt Landshut gegründet. Es kann deshalb zusammen mit den Vorgängerinstitutionen in 2009 sein 175-jähriges Bestehen feiern. Als moderne Dienstleistungsbehörde stellt das Vermessungsamt heute aktuelle Geobasisdaten für Stadt und Landkreis Landshut zur Sicherung des Grundeigentums bereit.

Bereits im Jahre 1834 wurden im damaligen Isarkreis die ersten Landgeometer für „Steuerummessungen“ aufgestellt. Auch für den Messungsbezirk Landshut, der sich auf das Gebiet der zum Isarkreis gehörenden Rentamtsbezirke Landshut und Vilsbiburg erstreckte, wurde damals erstmals ein Bezirksgeometer bestellt. Das Vermessungsamt Landshut gehört somit zu den ältesten Vermessungsämtern in Bayern.

Landshut war schon vor der Gründung des Vermessungsamts mit dem damaligen Vermessungswesen und der Kartographie eng verbunden. Bereits seit Jahrhunderten hatte die Kartographie in der niederbayerischen Hauptstadt Landshut eine große Tradition. Dabei sind besonders Namen wie Aventinus, Apian, Wertinger, Merian und Wening zu erwähnen.

Das Vermessungsamt Landshut als moderne Dienstleistungsbehörde

Aufgaben des Vermessungsamts
Die wichtigste Aufgabe der 51 Vermessungsämter in Bayern ist die Sicherung des Eigentums an Grund und Boden, wozu besonders das dort geführte Liegenschaftskataster einen bedeutenden Beitrag liefert. Daneben sind die Katastervermessungen - Teilungsvermessungen, Grenzfeststellungen und Gebäudeeinmessungen - von besonderer Wichtigkeit. Bei der mit Grundstücksvermessungen verbundenen Abmarkung werden alle neugebildeten oder ermittelten Grundstücksgrenzen in der Örtlichkeit mit Grenzzeichen gekennzeichnet. Sie liefert dadurch einen wichtigen Beitrag zum Grenzfrieden unter den Grundeigentümern. Mit den Außendiensttätigkeiten ist stets auch eine innendienstliche katastertechnische Ausarbeitung als Grundlage für die notarielle Beurkundung und zur Fortführung bzw. Aktualisierung des Liegenschaftskatasters verbunden. Am Landshuter Vermessungsamt werden jährlich ca. 800 Vermessungsanträge bearbeitet und ca. 2500 Gebäudeveränderungen vermessungstechnisch erfasst.
Daneben ist das Vermessungsamt auch für die Abgrenzung von Fischereirechten mit entsprechender Dokumentation zuständig. Auf Ersuchen der Gerichte werden Gutachten bei Grenzstreitigkeiten erstellt.
Die Vermessungsämter wirken auch bei Bodenordnungsmaßnahmen nach dem Baugesetzbuch - BauGB mit. Dabei können die Gemeinden die Befugnis zur Durchführung einer Baulandumlegung nach dem BauGB auf das Vermessungsamt übertragen.
Bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz - FlurbG sind den Vermessungsämtern durch die Verwaltungsreform in 2005 zusätzliche Aufgaben übertragen worden. Seither werden die Vermessungen bei freiwilligen Landtäuschen und Wegebauverfahren von den Vermessungsämtern durchgeführt, ebenso die Ermittlung von Umfangsgrenzen und die Verdichtung des Katasterfestpunktfeldes bei größeren Flurbereinigungsverfahren. So werden am Vermessungsamt Landshut jährlich bis zu 5 freiwillige Landtäusche bearbeitet. Zusätzlich wurden in den vergangenen 3 Jahren für größere Flurbereinigungsverfahren ca. 7 km Umfangsgrenzen ermittelt und über 200 Katasterfestpunkte neu bestimmt.
Der Fachbereich Informations- und Kommunikationstechnik – IuK-Technik des Vermessungsamts Landshut sorgt für die edv-technische Betreuung der niederbayerischen Vermessungsämter. Das Vermessungsamt Landshut wird deshalb als sogenanntes Schwerpunktamt bezeichnet.

Aufstellung und Erneuerung des Liegenschaftskatasters
Eine große Aufgabe war die Aufstellung des Liegenschaftskatasters bis Ende der 1960er Jahre, damals noch in analoger Form mit Flurbuch und Liegenschaftsbuch. Mit dem Einzug der Computer in die öffentliche Verwaltung und Wirtschaft musste das Liegenschaftskataster in eine neuzeitliche, digitale Form übergeführt werden. Diese gewaltige Aufgabe wurde etwa zwei Jahrzehnte nach der Erstaufstellung des Liegenschaftskatasters durch Erfassung der Bestands- und Eigentumsangaben aller 170 000 Flurstücke des Amtsbezirks angepackt. So ist bis zum Jahre 1994 das Automatisierte Liegenschaftsbuch - ALB mit den Buchdaten des Liegenschaftskatasters entstanden. Zugleich musste auch der gesamte Flurkartenbestand aufgrund des umfangreichen Grenznachweises digital erstellt werden. Die Herstellung der Digitalen Flurkarte - DFK war das Großprojekt der 1990er Jahre. Am Vermessungsamt Landshut wurde die Digitale Flurkarte im Jahre 2002 für Bürger, Verwaltung und Wirtschaft zum Abschluss gebracht.
ALB und DFK werden besonders von den Kommunen für Verwaltungs- und Planungszwecke genutzt. Mit allen Städten und Gemeinden im Amtsbezirk sowie kommunalen Zweckverbänden wurden diesbezügliche Vereinbarungen abgeschlossen. Der mit dem Bayerischen Landkreistag kürzlich abgeschlossenen Generalvereinbarung ist auch der Landkreis Landshut beigetreten. Damit kann der Landkreis Landshut ein umfangreiches Paket an Geodaten und Geodiensten der Bayerischen Vermessungsverwaltung nutzen.
Darüber hinaus steht Behörden, Planungs- und Ingenieurbüros, Notaren, Banken, Energieversorgungsunternehmen und sonstigen Dienstleistern mit der DFK ein neuzeitliches flächendeckendes Kartenwerk für vielfältige Zwecke zur Verfügung. Gerade als Basisdaten für fachbezogene Geoinformationssysteme ist die Digitale Flurkarte ein grundlegender Baustein.
Damit das Liegenschaftskataster auch den heutigen Anforderungen an ein modernes Kataster gerecht werden kann, wurden an allen bayerischen Vermessungsämtern nach dem erfolgreichen Projekt „Herstellung der Digitalen Flurkarte“ neue Folgeprojekte zur Qualitätssteigerung des Liegenschaftskatasters durchgeführt. Die Digitalisierung der Bodenschätzungsergebnisse und die Erstellung der digitalen Fachschale „Tatsächliche Nutzung“ sowie die systematische Überprüfung der Flächenangaben sind Beispiele dafür. Als ressortübergreifende Maßnahme kam in 2003/2004 die bayernweite Erstellung der Feldstückskarte für die Landwirtschaftsverwaltung hinzu.

Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Bayern
Vom Vermessungsamt Landshut werden auch verschiedene Projekte zum Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Bayern - GDI-By unterstützt. Damit können vom jeweiligen Nutzer raumbezogene Fachdaten verschiedener Verwaltungen und Institutionen über das Internet miteinander verknüpft werden. Mit dieser verbesserten Nutzungsmöglichkeit von fachübergreifenden Daten durch Verknüpfung über das Internet soll auch eine Stärkung der Wirtschaftsstandorte erreicht werden.
Für den Gutachterausschuss am Landratsamt Landshut wurden bereits die dort festgestellten Bodenrichtwerte zur Veröffentlichung im Internet digital erfasst. Ein weiteres Projekt der GDI-By wird die Bereitstellung der Bebauungspläne von Städten und Gemeinden im Internet sein. Das Vermessungsamt Landshut wird auch bei diesem Projekt die Kommunen unterstützen.

Nutzung der Produkte und Dienstleistungen
Die Nutzung der Geodaten kann auf vielfältige Weise geschehen. Für den Privatkunden ist das Kundencenter am Vermessungsamt zum Beispiel für die Abgabe von Lageplänen an Bauherrn meist die richtige Adresse. Die Katasterdaten können aber auch über E-Mail bestellt und digital für Planungsbüros abgegeben werden. Eine besonders elegante Möglichkeit für Datenabgaben bietet die Bayer. Vermessungsverwaltung mit dem Dienst „GeodatenOnline“ über das Internet an. Im Geoportal können Fachanwender wie Banken, Notare, Planungsbüros sowie Landkreis und Gemeinden die Digitale Flurkarte tagesaktuel online abrufen. Der Kreis der Nutzer dieses Internet-Dienstes steigt ständig. Seit nunmehr 2 Jahren ist es möglich, dass Bauwerber die benötigten Lagepläne mit Angabe der Angrenzer über den Onlinedienst „Katasterauszüge zur Bauvorlage“ direkt bei der Gemeindeverwaltung abrufen können. Für diesen Bürgerservice haben sich 85 % aller Städte und Gemeinden im Amtsbezirk entschieden.
Für die Jagdgenossenschaften kann aus dem Liegenschaftskataster ein sogenanntes Jagdkataster erzeugt werden. Die meisten Jagdgenossenschaften im Amtsbezirk nutzen dieses Angebot, oftmals durch jährliche Aktualisierung eines bereits bestehenden Jagdkatasters auf Grund einer Vereinbarung mit dem Vermessungsamt. So erstellt das Vermessungsamt Landshut jährlich etwa 30 Jagdkataster mit steigender Tendenz.
Im Rahmen des Qualitätsmanagements ist das Vermessungsamt stets bemüht, die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger des Amtsbezirks zu verbessern. Vielfältige Aktivitäten wie Kundenbefragungen und Maßnahmen wie durchgehende Öffnungszeiten resultieren daraus.
Die Angebote des Vermessungsamts und der fachliche Rat seiner Mitarbeiter werden auch in Zukunft auf die Zufriedenheit der Kunden ausgerichtet sein. Im Leitbild des Vermessungsamts Landshut ist dies ein wichtiger Grundsatz.

Geschichtliche Entwicklung

Erste bayerische Landesaufnahme – Aufstellung des Grundsteuerkatasters
Zum Ausgang des 18. Jahrhunderts wurde von Maximilian Graf von Montgelas die große Staats- und Verwaltungsreform in Bayern eingeleitet. Eine der wichtigsten Voraussetzungen hierfür war die Neuregelung der Grundsteuer. Damals war die Grundsteuer mit etwa 70 % eine der ergiebigsten staatlichen Einnahmequellen, während sie heute nur noch eine unbedeutende Größe im Gesamtsteueraufkommen ausmacht.
Eine gerechte und einheitliche Besteuerung konnte nur auf einer genauen Ertragsermittlung basieren. Voraussetzung dafür war die Bestimmung der genauen Flächengrößen der Grundstücke und ihre Ertragsfähigkeit. Hierzu war in erster Linie eine landesweite Vermessung von Grund und Boden mit Feststellung der Eigentumsverhältnisse und anschließender Katastrierung der vermessenen Flurstücke mit ihren Flächen und jeweiliger Bonität erforderlich.
So wurde im Jahre 1808 die Königliche unmittelbare Steuerkommission gebildet und mit der parzellaren Vermessung des Königreichs Bayern beauftragt. Bei dieser ersten bayerischen Landesaufnahme wurden insgesamt 74 000 qkm mit 21 Millionen Flurstücken vermessen, deren Flächengrößen auf grafische Weise ermittelt und die jeweilige Ertragsfähigkeit (Bonität) festgestellt. Nach Erhebung der Eigentumsverhältnisse erfolgte die Zusammenstellung in einem amtlichen Verzeichnis, dem Grundsteuerkataster. Zudem wurden alle vermessenen Flurstücke in rund 20 000 Flurkarten, in der Regel im Maßstab 1 : 5000, kartografisch dargestellt.
Die erste bayerische Landesaufnahme konnte im Jahre 1854 abgeschlossen werden.

Aktualisierung des Grundsteuerkatasters durch Bezirksgeometer
Schon frühzeitig wurde die Notwendigkeit einer Pflege und Laufendhaltung dieses aufwändig erstellten Katasterwerks erkannt. Allerdings wurde der Umfang und die Bedeutung der laufenden Fortführung, besonders die vermessungstechnische Erfassung der Veränderungen auf Grund von Kauf- und Tauschgeschäften und der Gebäudeveränderungen in den ersten Jahrzehnten unterschätzt. Wenn überhaupt erfolgten Fortführungsvermessungen anfänglich durch private Landmesser oder teilweise von den Landgerichten, die jedoch meist keine einschlägige Vorbildung besaßen mit der Folge von oft mangelhaften Arbeiten. Deshalb wurde diese mit „Steuerummessungen“ bezeichnete Aufgabe mit der „Bezirksgeometerinstruktion“ vom Jahre 1834 geprüften und vereidigten Bezirksgeometern übertragen. Mit der Bestellung des ersten Bezirksgeometers in Landshut bereits im selben Jahr war die Vorgängerinstitution des heutigen Vermessungsamts Landshut geschaffen.

Organisatorische Veränderungen
In den folgenden Jahrzehnten gewann die Aktualisierung des Grundsteuerkatasters mit dem darin enthaltenen Nachweis an Grund und Boden über jeden einzelnen Grundbesitz für Verwaltung und Wirtschaft wesentlich an Bedeutung. Dies hatte im Jahre 1892 die Errichtung von „Messungsbehörden“ mit einer damit verbundenen Halbverstaatlichung des Fortführungsvermessungsdienstes zur Folge.
Mit der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs um die Jahrhundertwende wurde auch das Liegenschaftsrecht neu geordnet. Einen wichtigen Markstein bildete dabei das neu geschaffene Abmarkungsgesetz vom Jahre 1900. Dabei wurde die Zuständigkeit der Messungsbehörden für die nunmehr vorgeschriebene Abmarkung für alle neu gebildeten oder festgestellten Grundstücksgrenzen im Zusammenwirken mit den Feldgeschworenen festgelegt.
Im Jahre 1909 folgte die Vollverstaatlichung der Messungsbehörden unter Umbenennung in „Messungsämter“, wobei das gesamte Personal vom Staat übernommen wurde. Die heutige
Bezeichnung „Vermessungsämter“ geht auf das Jahr 1941 zurück.
In den Jahrzehnten des wirtschaftlichen Aufschwungs wurde es dem Vermessungsamt Landshut im damaligen Dienstgebäude in der Neustadt 480 (ehemaliges Jesuitenkloster) zu eng. Auch die technisch notwendige Ausstattung war in einem neuen Dienstgebäude besser zu verwirklichen. So konnte das Vermessungsamt im Jahre 1988 in das neu erbaute Ämtergebäude an der Gestütstraße einziehen, wo es auch heute noch untergebracht ist.
Als Folge der Beschlüsse zur Verwaltungsreform in Bayern wurden im Jahre 2005 die bisherigen Mittelbehörden, die Bezirksfinanzdirektionen, aufgelöst. Die dortigen Vermessungsabteilungen sind unter verminderter Anzahl in den Regionalabteilungen des neu geschaffenen Landesamts für Vermessung und Geoinformation - LVG aufgegangen. Allerdings wurden die ehemaligen EDV-Referate ausgegliedert und den neu gebildeten Schwerpunktämtern, darunter auch das Vermessungsamt Landshut, als neue Fachbereiche Informations- und Kommunikationstechnik – IuK-Technik eingegliedert. Das Vermessungsamt Landshut ist wie alle Vermessungsämter in den Bezirken Niederbayern und Oberpfalz der Regionalabteilung Ost des LVG unterstellt, die ihren Sitz ebenfalls in Landshut hat.
Der Personalstand des Vermessungsamts Landshut beträgt derzeit 52 Arbeitskräfte, die teilweise auch in Teilzeit beschäftigt sind.

Technischer Wandel im 20. Jahrhundert
Bis Ende der 1960er Jahre wurden die Katastervermessungen ausschließlich mit Maßband, Winkelprisma und Senklot, in Ausnahmefällen auch mit optischen Entfernungsmessern durchgeführt. Ab dem Jahre 1968 erleichterten elektronische Entfernungsmesser in Kombination mit modernen Winkelmessgeräten, sogenannte Theodolite, zunächst nur bei großräumigen Vermessungen, später auch bei kleineren Objekten, den Messbetrieb. In den 1980er Jahren verloren die herkömmlichen Messwerkzeuge zusehends an Bedeutung; heutzutage ist das Maßband die große Ausnahme. Mit dem technischen Fortschritt wurden nicht nur die Messgeräte moderner, sondern auch die Erfassung und Weiterverarbeitung der Messdaten. Mussten früher die gemessenen Strecken in der Örtlichkeit auch für spätere aufwändige Berechnungen im Vermessungsamt einzeln aufgeschrieben werden, können diese heute sofort vom Messgerät, einem Theomat, auf einen leistungsfähigen Feldrechner elektronisch übertragen und sofort Koordinaten von eingemessenen Grenz- und Vermessungspunkten sowie Flächen berechnet werden. Diese Entwicklung setzte bereits im Jahre 1984 mit der erstmaligen Ausstattung von Feldrechnern ein. Heute kommen auch modernste Messmethoden wie Satellitenmessungen mittels GPS-Empfängern unter Nutzung des Satelliten-Positionierungs-Dienstes der Deutschen Landesvermessung - SAPOS zum Einsatz.
Aber auch die katastertechnische Bearbeitung im Innendienst hat sich in der 2. Hälfte des vergangenen Jahrhunderts bis heute entscheidend verändert. Analog zur technischen Entwicklung im Außendienst fand auch bei der innendienstlichen Weiterbearbeitung eine technische Revolution statt. So gehören die damaligen Handkurbel-Rechenmaschinen seit mehreren Jahrzehnten der Vergangenheit an. Ein Meilenstein dieser Entwicklung war die Ausstattung der Vermessungsämter mit einem "Tischrechner" im Jahre 1967 für Rechenarbeiten kleinerer Vermessungen. Die Bearbeitung von umfangreichen Berechnungen bei großräumigen Vermessungen wie Straßen und Baugebiete wurde schon 10 Jahre vorher am damaligen Bayerischen Landesvermessungsamt mit einem Großrechner eingeleitet. Heutzutage ist jeder Arbeitsplatz am Vermessungsamt mit einem eigenen Computer ausgestattet und in ein Netzwerk eingebunden. Ein leistungsfähiges Serversystem garantiert die zuverlässige Datenhaltung sowie die Nutzung von vielfältigen Computerprogrammen. Rasche Online-Verbindungen über das Internet sind heute selbstverständlich.

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